Allgemeine Bestimmungen

Veröffentlichung der Daten gemäß Art. 10, 12 und 24 des GvD. Nr. 33 vom 14.03.2013.

Die Ärzte- und Zahnärztekammer der Provinz Bozen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (nichtwirtschaftliche öffentliche Einrichtung), die mit D.L.C.P.S. Nr. 233 vom 13.9.1946 für die Disziplin der Ausübung des medizinischen Berufs rekonstituiert wurde.

Sie ist eine nichtwirtschaftliche öffentliche Einrichtung und dient als Nebenorgan des Staates zum Schutz der durch das Recht garantierten öffentlichen Interessen im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs.

Eingetragen in das Register der öffentlichen Verwaltungen (Index der öffentlichen Verwaltungen).
In dieser Rubrik „Transparente Verwaltung" wird die Ärzte- und Zahnärztekammern Bozen „ÄK + ZÄK Bozen" genannt.

Das gesetzesvertretende Dekret (GvD) Nr. 33 vom 14. März 2013 „Neuordnung der Regelung für das Recht auf Zugang der Bürger und die Pflicht zur Offenlegung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch öffentliche Verwaltungen" (13G00076) (ABl. Nr. 80 vom 5.4.2013) – Inkrafttreten der Regelung: 20.04.2013 - hat die Verpflichtung zur Offenlegung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch alle öffentlichen Verwaltungen neu geordnet. Die Seiten in diesem Abschnitt, die ständig weiterentwickelt und rechtzeitig aktualisiert werden, werden die Informationen enthalten, deren Veröffentlichung geplant ist. Viele Informationen zu den Aktivitäten und Funktionen der Einrichtung sind auch in anderen Bereichen der Webseite der Einrichtung zu finden. Die fehlenden Daten und Informationen werden, sobald diese vorliegen, veröffentlicht.

Die in dem vorliegenden Abschnitt „Transparente Verwaltung" veröffentlichten Daten wurden gemäß dem GvD Nr. 97 vom 25. Mai 2016 „Überarbeitung und Vereinfachung der Bestimmungen zur Vorbeugung der Korruption, zur Bekanntmachung und zur Transparenz, Korrektur des Gesetzes Nr. 190 vom 6. November 2012 und des GvD Nr. 33 vom 14. März 2013, gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 124 vom 7. August 2015 über die Reorganisation der öffentlichen Verwaltungen" (16G00108) (ABl. Allgemeine Reihe Nr. 132 vom 8.6.2016) nach dem Prinzip der Transparenz, verstanden als vollständige Zugänglichkeit von Informationen, aktualisiert.

Der Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption in öffentlichen Verwaltungen wurde entsprechend dem Gesetz Nr. 190 vom 06.11.2012 erstellt.

Die Informationen und Daten in diesem Abschnitt „Transparente Verwaltung" werden, soweit nicht anders als in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen, im PDF-Format veröffentlicht. Die Benutzer werden daher gebeten, ihre Geräte mit geeigneten Programmen auszustatten, die das PDF-Format lesen können.

Der Bereich ist in verschiedenen Abschnitten organisiert, die über das linke Menü nach dem in den jüngsten Rechtsvorschriften vorgesehenen Schema und im Einklang mit dem Abschnitt AT der ANAC (nationale Antikorruptionsbehörde und für die Bewertung und Transparenz öffentlicher Verwaltungen) aufrufbar sind.

Der Abschnitt wird ständig mit den von den zuständigen Stellen erstellten und zur Verfügung gestellten Daten und Informationen aktualisiert und ergänzt, die auch die von Bürgern gemachten Angaben berücksichtigen.

 

akt. 21.11.2016

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