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Facharztausbildung

Facharztausbildung zum österreichischen Facharzt:

 

Die Ausbildung zum Facharzt in den verschiedenen Südtiroler Krankenhäusern erfolgt nach österreichischem Recht, laut Ärzte-Ausbildungsordnung.

Liste der von der Österreichischen Ärztekammer akkreditierten Abteilungen:

 

Die Besetzung der Ausbildungsstelle muss von der Abteilung mittels monatlicher Standesmeldung erfolgen.
Für das Hauptfach muss der Arzt in Ausbildung eine von der ÖÄK genehmigten Ausbildungsstelle besetzen.
Das Nebenfach kann auf einer akkreditierten Abteilung absolviert werden.
Standesmeldung

 

Für die Anerkennung der Ausbildungszeiten werden für Südtirol und Österreich die Rasterzeugnisse verwendet.
Für das Hauptfach muss das Rasterzeugnis vom Hauptfach verwendet werden.
Für die Nebenfächer sowie für das Tirocinio muss das Rasterzeugnis vom Nebenfach verwendet werden.
Das Praktikum im Rahmen der Staatsprüfung kann, falls von der Ausbildungsordnung vorgesehen, als Nebenfach angerechnet werden.

 

Es empfiehlt sich, jährliche ein Rasterzeugnis für die Anrechnung der bereits absolvierten Ausbildungszeit einzureichen.

 

Die Anrechnung der Ausbildungszeit zum österreichischem Facharzt, sowie die Prüfungsanmeldung und die Anfrage auf Ausstellung des Facharztdiploms erfolgt, nach Terminvereinbarung, durch die Ärztekammer Bozen.

 

Anrechnung der Ausbildungszeit:
Unterlagen, die für die Anrechnung der Ausbildungszeiten (Südtirol), bei der ÄK Bozen, nach Terminvereinbarung, einzureichen sind:
- Antrag §14;
- bei der ersten Anrechnung werden die zu Punkt 5 im Antrag angeführten Unterlagen benötigt (Kopie Identitätsausweises; Staatsbürgerschaftsnachweis (Gemeinde); Protmotionsbescheid; Dekret Uni Bozen; Bestätigung Staatsprüfung Uni Bologna);
- Rasterzeugnisse (versehen mit Unterschrift und Stempel auf der ersten und vorletzten Seite);
- Aufstellung der Verhinderungszeiten (Urlaub, Krankenstand, usw.);
- Dienstbestätigung vom Krankenhaus;
- Kopie der Bescheide über die bereits anerkannten Ausbildungszeiten (falls vorhanden);

 

 

Unterlagen für die Anrechnung der ausländischen Ausbildungszeiten (Schweiz, Deutschland, EU- und Nicht EU-Staaten usw.):
1) Ausbildungszeugnis (Inhalte: Ausbildungszeit; Ausbildungsinhalte; Ausbildungserfolg, Verhinderungszeiten)
2) Bestätigung, dass der Ausbildungsverantwortliche ausbildungsberechtigt ist;
3) Bestätigung, dass die Klinik ein Lehrkrankenhaus und ausbildungsberechtigt ist;

 

Antrag §14

 

Rasterzeugnisse Facharzt

Rasterzeugnisse Allgemeinmedizin

 

Mit 56 anerkannten Monaten kann man zur Facharztprüfung antreten. Die Anmeldung zur Facharztprüfung erfolgt direkt über die Ärztekammer Bozen, nach Terminvereinbarung.

Anmeldung zur Facharztprüfung