Fortbildungen im Veranstaltungskalender abrufen.

Il nuovo ECM: nuove regole e percorsi

Dal 1 gennaio 2011 in poi cambiano le regole del sistema ECM. Con l'applicazione dell'accordo Stato – Regioni – Province Autonome il sistema italiano ECM messo in moto nell'anno 2002, sta facendo altri passi importanti.

Il principale cambiamento che entra in vigore da gennaio 2011 è il passaggio dal semplice riconoscimento dei Provider e promotori e l'accreditamento degli eventi ad un sistema vero e proprio di accreditamento dei Provider.

Questo significa sostanzialmente che sarà il Provider stesso, in conformità ad una serie di criteri condivisi ed univoci, ad attribuire i crediti alle proprie iniziative formative.

**Die deutsche Version des neuen Systems der kontinuierlichen Fortbildung (ECM) ist auf der Home Page des Assessorates nachlesbar.

 

Weitere Informationen über die ständige medizinische Weiterbildung (CME) finden Sie hier.

Il nuovo ECM: nuove regole e percorsiCircolare


Formulare

Ausland (ab 01/01/2011 stattgefundene Veranstaltungen)Ansuchen für die Bewertung der Bildungserfahrungen, die im Ausland erworben worden sind Ausland (ab 01/01/2011 stattgefundene Veranstaltungen)Ansuchen für die Bewertung der Bildungserfahrungen, die im Ausland erworben worden sind Ausland (bis 31/12/2010 stattgefundene Veranstaltungen)Ansuchen für die Bewertung der Bildungserfahrungen, die im Ausland erworben worden sind E-Learning (FAD)Ansuchen für die Bewertung der Weiterbildungsveranstaltung Praktikum/Hospitation im Bereich der ständigen WeiterbildungAntrag auf Akkreditierung im Bereich "Lernen im Arbeitsumfeld" TutoringAntrag auf Akkreditierung im Bereich "Lernen im Arbeitsumfeld" Beteiligung an wissenschaftlichen Arbeitsgruppen, Beiräten oder KommissionenAntrag auf Akkreditierung im Bereich "Lernen im Arbeitsumfeld" Klinisches Audit oder QualitätszirkelAntrag auf Akkreditierung im Bereich "Lernen im Arbeitsumfeld" ForschungsprojektAntrag auf Akkreditierung im Bereich "Lernen im Arbeitsumfeld"


2008 - ECM Bildungsguthaben

Abkommen zwischen Staat und Regionen

Am 1. August 2007 wurde das Abkommen zwischen Staat und Regionen über die Neuordnung der Weiterbildung im medizinischen Bereich („Riordino del sistema di Formazione continua in Medicina") unterzeichnet.

Das Abkommen sieht unter anderem vor, dass jede sanitäre Fachkraft im Dreijahreszeitraum 2008-2010 150 Bildungsguthaben mit folgender Aufteilung erwerben muss:

* 50 Bildungsguthaben/Jahr (mindestens 30 und maximal 70 pro Jahr), also insgesamt 150 in den drei Jahren 2008-2010.

Insbesondere müssen von den 150 Bildungsguthaben für den Dreijahreszeitraum 2008-2010 mindestens 90 „neu" sein, während bis zu 60 durch die Anerkennung von Bildungsguthaben aus den Versuchsjahren 2004-2007 übernommen werden können.

Die Maßnahmen für Förderungen und/oder Strafen in Zusammenhang mit dem Erwerb von Bildungsguthaben werden nach einer Aussprache mit den interessierten Parteien (Sozialpartnern, Kategorieverbänden, etc.) ergriffen und bekannt gegeben.