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MITTEILUNG - Staatsprüfung II^ Session 2011
Si comunica che, a causa dei pesanti disagi provocati dall'eccezionale ondata di maltempo riversatasi su tutto il Paese, la data degli esami di Stato per l'abilitazione all'esercizio della professione di Medico chirurgo prevista per il 9 febbraio 2012, è posticipata al 16 febbraio p.v.
(Miur-7/02/2012)
Seguirà nuova comunicazione circa la sede della prova.
Ausstellung des originalen DIPLOMS der Approbation
Universität von Bologna - Ausstellung des originalen DIPLOMS der Approbation (Staatsprüfung)
Zur Zeit werden die Diplome der Approbation/Berufsbefähigung jener Ärzte, die die Staatsprüfung bis zur II. Session 2004 absolviert haben, ausgehändigt.
Wer die Approbation (Berufsbefähigung) an der Universität von Bologna erlangt hat und das Diplom über die bestandene Staatsprüfung noch nicht erhalten hat, kann dies im Büro "Esami di Stato" abholen. Das Ersatz-Zertfikat "certificato sostitutivo di abilitazione" muss bei entgegennahme des Originaldiploms der Berufsbefähigung rückerstattet werden.
- Antragsformular (im Originaltext)
"ius migrandi" - Ärztliche Ausbildung in Österreich
Am 14.12.2010 wurde die Änderungsmitteilung Österreichs, zu Anhang 5.1.1 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, im Amtsblatt der EU kundgemacht.
Damit wird der Abschluss des österreichischen Medizinstudiums als Nachweis für die ärztliche Grundausbildung neu definiert. Das Studium der Humanmedizin erfüllt in Österreich alle Voraussetzungen des Artikels 24 der Richtlinie 2005/36/EG.
Die Kundmachung der österreichischen Änderungsmitteilung im Amtsblatt der EU besagt, dass die in Anhang 5.1.1 der Richtlinie 2005/36/EG für Österreich genannte Urkunde über den Abschluss des österreichischen Medizinstudiums in allen anderen EWR-Staaten als Ausbildungsnachweis über die ärztliche Grundausbildung automatisch anzuerkennen ist.
Für Italien gilt folglich:
Der zusätzliche Erwerb des Diploms zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt ist nicht mehr für die Erlangung der Berufsbefähigung erforderlich.
Ärzte die ihr Medizinstudium in Österreich abgeschlossen haben, müssen daher nicht mehr die italienische Staatsprüfung (Esame di stato und Tirocinio) absolvieren, da die Grundausbildung als Ausbildungsnachweis für die Berufsausübung sowie Berufsbefähigung in Italien anerkannt wird.
Ärzte, die in Österreich ihr Medizinstudium abgeschlossen haben, müssen ihren Studientitel über das Gesundheitsministerium in Italien mittels Modell A1 anerkennen lassen (siehe Formulare -> Gesundheitsministerium - "Gesuch A1" und "Arzt: Liste der Unterlagen für das Modell A1") und können sich nach Erhalt des Anerkennungsdekretes in die Ärztekammer eintragen.
Dies wurde offiziell von Seiten des Nationalen Dachverbandes der italienischen Ärztekammern sowie vom Gesundheitsministerium bestätigt.
- Mitteilung der Europäischen Kommission
- Schreiben der FNOMCeO (im Originaltext)
Staatsprüfung II^ Session 2011
Staatsprüfung für Arzt "MEDICO CHIRURGO" - 2^ Session Jahr 2011
Das Praktikum beginnt am 02. November 2011 und endet am 31. Januar 2012.
EINSCHREIBUNG:
Online ab 22. August bis 07. Oktober 2011 - 11:15Uhr. Die Anmeldung für die Staatsprüfung besteht aus 2 Teilen: die Vor-Einschreibung (pre-iscrizione) die Online erfolgt, sowie die schriftliche Bestätigung der Einschreibung.
Staatsprüfung: 09. Februar 2012
- Ausschreibung (Originaltext in italienischer Fassung)
Universität Bozen: Anerkennung des österreichischen Studientitels (für die Zulassung zur Staatsprüfung in Bologna)
Quiz-Archiv für den schriftlichen Teil der Staatsprüfung.
- Formular Bestätigung Staatsprüfung (Originaltext in italienischer Fassung)
- Formular Anfrage Bestätigungen (Originaltext in italienischer Fassung)
Homepage der Universität Bologna
Bestätigungen der Universität Bologna
Tirocinio (Praktikum) - Staatsprüfung
Formulare für die Anfrage auf Ausstellung der Bestätigungen der Universität von Bologna:
- BESTÄTIGUNG ZULASSUNG zur Staatsprüfung (gültig auch für jene die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen)
- TEILNAHMEBESTÄTIGUNG zur Staatsprüfung
- BESTÄTIGUNG ABSOLVIERUNG PRAKTIKUM, für die Zulassung zur Staatsprüfung
- BESTÄTIGUNG DER BERUFSBEFÄHIGUNG MIT ANGABE DER NOTE (für jene die bereits das Ersatz-Diplom erhalten haben)
