Gesetze
Formulare
ECMVeranstaltungenTagungen Ärztekammer
BerufsverzeichnisAus- & Weiterbildung
Suche Arzt / Facharzt
Suche Zahnarzt
<<Februar 2012>>
NÜTZLICHE LINKS
Nationale Anagrafische Suche Finde den Arzt » Finde den Zahnarzt » ENPAM Nationales Renten- und Versicherungsvorsorgeinstitut für Ärzte und Zahnärzte FNOMCeO Nationaler Dachverband der Ärzte- und Zahnärztekammern BMV Virtuelle Medizinische Bibliothek Pec Aruba ECM/CME Autonome Provinz Bozen - Gesundheitswesen Südtiroler SanitätsbetriebTagungen 2010
17-18.09.2010 - Österreich - Deutschland - Italien
Aus-, Weiter-, und Fortbildung im Vergleich
Referate:
- Referat von Dr. Brettenthaler: Teil 1 - Teil 2
- Referat von Dr. Montgomery: Teil 1 - Teil 2
- Referat von Dr. Bartmann: Teil 1 - Teil 2 - Teil 3
- Referat von Dr. Casale
- Referat von Dr. Wechselberger: Teil 1 - Teil 2
- Referat von Dr. Pizza
- Referat von Dr. Luciani
- Referat von Dr. Benato
08.05.2010 - Tagung ENPAM
Unsere Pension: Aktuelles, Perspektiven und Steuervorteile
Referate:
24.04.2010 - Neues zum Thema Planung des Gesundheitswesen und klinische Pfade
Erfahrungen im Vergleich
Referate:
- Referat von Dr. Zerzer
- Referat von Dr. Gumirato
- Referat von Prof. Dr.in Dirindin
- Referat von Dr. Natali
24.03.2010 - Bewilligung und Akkreditierung
Zur Kenntnisnahme die Bestimmungen über die Bewilligungen für neue freiberufliche Tätigkeiten bzw. für die Eröffnung von Einrichtungen im Gesundheitsbereich.
Laut der geltenden Regelung ist für reine Freiberufler keine Bewilligung, sondern lediglich die Meldung des Tätigkeitsbeginns erforderlich.
Für die Eröffnung einer Einrichtung im Gesundheitsbereich bedarf es hingegen der Bewilligung.
- Mindestanforderungen für die Bewilligung und den zusätzlichen Anforderungen für die Akkreditierung der Freiberufler im Gesundheitswesen - Beschluss der Landesregierung Nr. 1622 vom 19. Mai 2003
- Dekret N. 54 vom 09.11.2009 „Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen"
- Art. 39, Absatz 1 des Landesgesetzes Nr. 7 vom 05.03.2001
- BOZZA - Definizione degli Ambulatori extraospedalieri e degli Studi professionali sanitari e individuazione delle procedure diagnostiche e terapeutiche per le quali gli Studi devono essere autorizzati
- FAQ - Info generali - Ambulatori extraospedalieri/Studi professionali
Riferimenti normativi riguardo alla competenza della provincia per la determinazione dei requisiti e delle procedure per l'autorizzazione/accreditamento degli studi professionali sanitari
Informationen für die Bewilligung hier
Informationen für die Akkreditierung hier
Normen zur Beseitigung von architektonischen Barrieren:
Am 3. Februar 2010 ist das neue Landesdekret zur Beseitigung der architektonischen Barrieren in Kraft getreten.
Dieser Verordnung müssen sich alle neuen freiberuflichen Praxen (Ärzte, Zahnärzte usw.) anpassen.
Die bereits bestehenden Ärzte- und Zahnärztepraxen sind davon befreit, sofern keine Umbauarbeiten, Erweiterungen und Umzüge vorgenommen werden. Andernfalls muss die Verordnung befolgt werden.
Es ist allerdings angebracht, die tatsächliche Zweckbestimmung der Praxen zu überprüfen. Im Falle einer Zweckbestimmungsänderung wäre die Beseitigung der architektonischen Barrieren vorgesehen; wird aber innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten (innerhalb 3. August 2010) ein Ansuchen eingereicht, kann die für diese Fälle vorgesehene „sanatoria" in Anspruch genommen werden.
