Fortbildungen im Veranstaltungskalender abrufen.

Tagungen 2010

17-18.09.2010 - Österreich - Deutschland - Italien

Aus-, Weiter-, und Fortbildung im Vergleich

 

 

Referate:

 

 


 

08.05.2010 - Tagung ENPAM

Unsere Pension: Aktuelles, Perspektiven und Steuervorteile

 

 

Referate:

 


24.04.2010 - Neues zum Thema Planung des Gesundheitswesen und klinische Pfade

Erfahrungen im Vergleich

 

 

Referate:

 


24.03.2010 - Bewilligung und Akkreditierung

 

Zur Kenntnisnahme die Bestimmungen über die Bewilligungen für neue freiberufliche Tätigkeiten bzw. für die Eröffnung von Einrichtungen im Gesundheitsbereich.

Laut der geltenden Regelung ist für reine Freiberufler keine Bewilligung, sondern lediglich die Meldung des Tätigkeitsbeginns erforderlich.

Für die Eröffnung einer Einrichtung im Gesundheitsbereich bedarf es hingegen der Bewilligung.

  • BOZZA - Definizione degli Ambulatori extraospedalieri e degli Studi professionali sanitari e individuazione delle procedure diagnostiche e terapeutiche per le quali gli Studi devono essere autorizzati

 

Informationen für die Bewilligung hier

Informationen für die Akkreditierung hier

 

Normen zur Beseitigung von architektonischen Barrieren:
Am 3. Februar 2010 ist das neue Landesdekret zur Beseitigung der architektonischen Barrieren in Kraft getreten.
Dieser Verordnung müssen sich alle neuen freiberuflichen Praxen (Ärzte, Zahnärzte usw.) anpassen.
Die bereits bestehenden Ärzte- und Zahnärztepraxen sind davon befreit, sofern keine Umbauarbeiten, Erweiterungen und Umzüge vorgenommen werden. Andernfalls muss die Verordnung befolgt werden.
Es ist allerdings angebracht, die tatsächliche Zweckbestimmung der Praxen zu überprüfen. Im Falle einer Zweckbestimmungsänderung wäre die Beseitigung der architektonischen Barrieren vorgesehen; wird aber innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten (innerhalb 3. August 2010) ein Ansuchen eingereicht, kann die für diese Fälle vorgesehene „sanatoria" in Anspruch genommen werden.