Transparente Verwaltung

Das gesetzesvertretende Dekret (GvD) Nr. 33 vom 14. März 2013 „Neuordnung der Regelung für das Recht auf Zugang der Bürger und die Pflicht zur Offenlegung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch öffentliche Verwaltungen" (13G00076) (ABl. Nr. 80 vom 5.4.2013) – Inkrafttreten der Regelung: 20.04.2013 - hat die Verpflichtung zur Offenlegung, Transparenz und Verbreitung von Informationen durch alle öffentlichen Verwaltungen neu geordnet. Die Seiten in diesem Abschnitt mit der Bezeichnung „Transparente Verwaltung", die sich ständig weiterentwickeln und zeitnah aktualisiert werden, werden die Informationen enthalten, deren Veröffentlichung geplant ist.

Gemäß Art. 9 des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 um Doppelungen zu vermeiden, werden die Veröffentlichungen durch einen Hyperlink zu dem Bereich der Website ersetzt, in dem die entsprechenden Daten, Informationen oder Dokumente enthalten sind.
Gemäß Art. 2 des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 werden die Daten und Informationen gemäß den Spezifikationen und technischen Vorschriften in Anhang A in den Unterabschnitten der ersten und/oder zweiten Ebene veröffentlicht.

Die in dem vorliegenden Abschnitt „Transparente Verwaltung" veröffentlichten Daten wurden gemäß dem GvD Nr. 97 vom 25. Mai 2016 „Überarbeitung und Vereinfachung der Bestimmungen zur Vorbeugung der Korruption, zur Bekanntmachung und zur Transparenz, Korrektur des Gesetzes Nr. 190 vom 6. November 2012 und des GvD Nr. 33 vom 14. März 2013, gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 124 vom 7. August 2015 über die Reorganisation der öffentlichen Verwaltungen" (16G00108) (ABl. Allgemeine Reihe Nr. 132 vom 8.6.2016) nach dem Prinzip der Transparenz, verstanden als vollständige Zugänglichkeit von Informationen, aktualisiert.
Der Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption in öffentlichen Verwaltungen wurde entsprechend dem Gesetz Nr. 190 vom 06.11.2012 erstellt..

 

akt. 01.04.2021

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