Verfahrensarten

Veröffentlichung der Daten gemäß Art. 35, Absatz 1 und 2 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33 vom 14.03.2013. 

 

Gemäß Art. 35 des GvD Nr. 33/2013 wird auf die Abbildung der Verwaltungsverfahrenstypen, die in die Zuständigkeit der ÄK + ZÄK Bozen fallen, verwiesen, die im Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption und im Dreijahresprogramm für Transparenz und Integrität enthalten ist, die vom Verwaltungsrat genehmigt wurden und über die im Abschnitt „Transparente Verwaltung" unter dem folgenden Link für den Drei-Jahres-Zeitraum 2021-23.

Die Dreijahrespläne zur Vorbeugung der Korruption und zur Transparenz und Integrität aus den Vorjahren finden Sie im Abschnitt Archiv.

 

akt. 01.04.2021

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