Einschreibung/Streichung
Voraussetzung für die Ausübung der ärztlichen/zahnärztlichen Tätigkeit in Italien ist die Eintragung in das Berufsverzeichnis eine italienische Ärzte- und Zahnärztekammer (Art. 8 D.Lgs.C.P.S. 13 September 1946, Nr. 233) oder die zeitbegrenzte Arbeitserlaubnis seitens des italienischen Gesundheitsministeriums, die sog. "libera prestazione di servizi" (Direttiva 2005/36/CE, Direttiva 2006/100/CE, Decreto Legislativo 9 novembre 2007, n.206).
Die ärztliche/zahnärztliche Tätigkeit ist nicht nur die Ausübung der Heilkunde/Zahnheilkunde im engeren Sinne, sondern jede Tätigkeit, bei der ärztliche/zahnärztliche Fachkenntnisse angewandt oder mitverwendet werden.
Einschreibung in das Berufsverzeichnis
Gesuch um Einschreibung ins Berufsverzeichnis der Ärzte oder ins Berufsverzeichnis der Zahnärzte .pdf
GESUCH UM EINSCHREIBUNG IN DIE SONDERSEKTION DES BERUFSVERZEICHNISSES DER ÄRZTE GEM. ART.1, ABS.497, GESETZ 30.12.2020 Nr. 178
Liste Anlagen (Einschreibung)
Liste Anlagen (Versetzung)
Hinweise zur Datenverarbeitung Informationspflichten, gemäß Artt. 13 DSGVO 679/2016
Streichung aus dem Berufsverzeichnis
Gesuch um Streichung aus dem Berufsverzeichnis .pdf
Gesuch um Streichung aus dem Berufsverzeichnis .docx
Eintragung in Sonderverzeichnis
Einschreibung in das Verzeichnis der Psychotherapeuten
Einschreibung in das Verzeichnis der Zuständigen Ärzte - Arbeitsmediziner - Betriebsärzte
Einschreibung ins Verzeichnis der Komplementärmedizin
Einschreibung ins Verzeichnis der Sachverständigen/Gerichtsgutachter