Alle Formulare für die Anerkennung von Titeln sowie die entsprechenden Listen der Dokumente, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind.
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betrifft die Anerkennung von Berufsqualifikationen mit dem Ziel, die freie Dienstleistungsentfaltung von Fachkräften innerhalb der Europäischen Union zu fördern. Sie legt die Bedingungen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen in verschiedenen Bereichen, darunter Medizin und Zahnmedizin, fest und bildet die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen. Die Richtlinie sieht vor, dass Berufsqualifikationen, die in einem Mitgliedstaat der EU erworben wurden, auch in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden, sofern die in den europäischen Vorschriften festgelegten Bedingungen und Kriterien erfüllt sind.
Alle Formulare für die Anerkennung von Titeln sowie die entsprechenden Listen der Dokumente, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, sind direkt unter folgendem Link verfügbar: Link „Riconoscimento qualifiche professioni sanitarie„
EU-BÜRGER:
* Achtung: Für die Anerkennung der Qualifikation als Facharzt, Fachzahnarzt und für das Recht, als Allgemeinarzt in Italien tätig zu sein, ist die vorherige oder gleichzeitige Anerkennung der Qualifikation als Arzt oder Zahnarzt durch das Gesundheitsministerium erforderlich.
NICHT-EU-BÜRGER (non-EU citizens):
Die zuständige Behörde für die Ausstellung des Good Standing-Zertifikats – Zertifikat der beruflichen Unbescholtenheit für italienische Ärzte und Zahnärzte – ist das Gesundheitsministerium.
Formulare zur Beantragung des Good Standing – „Certificato di onorabilità professionale – Good standing – Lauree magistrali„. (Formular G1)
Die Kammer kann das Good Standing nur dann an ihre Mitglieder ausstellen, wenn diese die Tätigkeite im nicht EU-Ausland aufnehmen.
Die zuständige Behörde für die Ausstellung des europäischen Konformitätszertifikats für die Studienabschlüsse von Ärzten, Fachärzten, Allgemeinmedizinern und Zahnärzten, die in Italien erworben wurden, ist das Gesundheitsministerium.
EU-BÜRGER:
NICHT-EU-BÜRGER:
Die zuständige Behörde für die Ausstellung des USA-Visums für italienische Ärzte und Zahnärzte ist das Gesundheitsministerium.
Riconoscimento professione docente: link
Chi può richiederlo: